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Änderung der Kosmetikverordnung zum 26.07.2023

Änderung der Kosmetikverordnung zum 26.07.2023

die Änderung der Kosmetikverordnung ist seit 26.07.2023 über das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Das heisst, dass zusätzliche 56 Duftallergene benannt wurden, die zu kennzeichnen sind, wenn die Konzentration
0,001% in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben
0,01% in Rinse-off-Produkten, d.h. in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
überschreitet.

Sie werden über die Ingredients deklariert, wie bereits bei den bestehenden Kennzeichnungspflichten.

Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkung/en nicht eingehalten wird/werden, dürfen
bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden
ab 31. Juli 2028 dürfen nur noch kosmetikverordnungskonforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.
Bei den in Anhang III mit ** gekennzeichneten Produkten müssen die ab 15. August 2023 geltenden Einschränkungen eingehalten werden.

Es gelten Übergangszeiträume zwischen 3 und 5 Jahren

Dies betrifft auch viele ätherische Öle/Naturextrakte wie:
Pinus mugo
Pinus pumila
Cedrus atlantika
Cananga odorata
Cinnamomum cassia -Blätteröl
Cinnamomum zeylanicum – Zimtrindenöl
Citrus aurantium amara – Neroli
Citrus aurantium amara – Fruchtschalenöl/Bitterorange
Citrus sinensis Fruchtschalenöl – Orange süß
Citrus aurantium bergamia – Fruchtschalenöl Bergamotte
Citrus aurantium limon – Fruchtschalenöl Zitrone
Cymbopogon citratus/schoenanthus/ flexuosus Öle
Eukalyptus globulus
Eugenia caryophyllus-Öle
Jasminum grandiflorum/officinale
Juniperus virginia
Laurus nobilis
Lavandula hybrida, -intermedia, -angustifolia
Mentha piperita
Narcissus poeticus/pseudonarcissus/jonquilla/tazetta
Pelargonium graveolens
Pogostemon cablin
Rosa damascena, -alba, -canina, -centifolia, -gallica, -moschata, -rugosa
Santalum albu

Hier der Link: Änderung der Kosmetikverordnung vom 26.07.23

 

 

4 Kommentare
  • Brigitte Hornstein

    29. August 2023at13:30 Antworten

    Pharmaindustrie, das Geschäft mit Pillen und Pülvchen, die vor ca.130 Jahren von sehr reichen Geschäftsleuten ins leben gerufen wurde, schlägt mit aller Gewalt zu. Wohlwissend der wohltuenden Wirkungen von eth.Ölen auf die Seele von Mensch und Tier werden einzelne Inhaltsstoffe isoliert auf deren Empfindlichkeit auszulösenden Eigenschaften überprüft, und schwups werden Produkte durch eine Kommission in Frage gestellt. Ja, mit Naturprodukten lässt sich halt kein großes Geschäft machen.

  • Verena Grewenig

    31. August 2023at10:38 Antworten

    Es ist so schade, das uns in der Aromapflege solche Steine in den Weg gelegt werden. Wir arbeiten mit 100 % naturreinen ätherischen Ölen und nicht mit allergieauslösenden synthetischen Duftstoffen, welche meist in der Kosmetikindustrie eingesetzt werden. Ätherische Öle sind wertvolle und hochwirksame Natursubstanzen die man nicht Patentieren lassen kann.

  • Monika Maria Furtner-Keil

    4. September 2023at10:08 Antworten

    Den Abgeordneten in der EU stehen viele Lobbysten der Pharmaindustrie zur Seite. Ein Blick zur Seite wäre sinnvoll.
    Synthetisch hergestellte Duftstoffe lösen Allergien aus, aber nicht die Natur. Vielstoffgemische, wie naturbelassene ätherische Öle in Bio-Qualität, fügen sich in ihren Inhaltsstoffen zu einem großen Ganzen zusammenhaben und fördern Wohlbefinden und Gesundheit. Während meiner 20jährigen Praxis der Aromapflege in der Klinik habe ich niemals auch nur den Ansatz einer Allergie bei Patienten erlebt. Und diese wurden nur mit Aromapflegeprodukten gepflegt.

  • Christiane Lübke

    6. September 2023at18:42 Antworten

    Seid vielen Jahren arbeite ich in der Krankenpflege erfolgreich mit äthersichen Ölen / fetten Pflanzenölen und es gab keine Probleme mit allergischen Reaktionen auf der Haut, zumal wir in ganz geringen Dosierung (<1%) arbeiten können. Viele Reaktionen konnte ich in meinem langen Berufsleben auf synthetische Substanzen beobachten und es gab nicht sofort eine neue Verordnung in Minibereichen von Inhaltsstoffen um 0,001% zu reglementieren.
    Kann nur immer wieder betonen dass die Schulmedizin und die Naturheilkunde sehr wohl gemeinsame Wege gehen kann, wenn man will.

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